AGBs für den Königshof
1. Allgemeines
1.1 Die nachfolgenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für die zwischen dem Königshof Einzelfirma und dem Reitschüler/Pensioneinsteller abgeschlossenen Verträge über die Erteilung von Reitunterricht/Beritt und Verpflegung
2. Verhaltensregeln
2.1 Das betreten der Pferdeboxen, Paddocks und Koppeln ist ohne ausdrückliche Erlaubnis, der Leitung, eines Reitlehrers oder eine Fachkraft verboten. Die Anwesenheit in der Reitschule bedarf der Erlaubnis des Leiters, des Reitlehrers oder dessen Gehilfen. Unbefugten ist das Betreten des Geländes nicht gestattet.
2.2 Das Füttern von Pferden, Ponys und den anderen Tieren auf dem Königshof ist nur nach vorheriger Genehmigung erlaubt.
2.3 Das Rauchen im Stallbereich und Futterlager ist untersagt.
2.4 Von Reitschülern und deren Begleitpersonen wird während des Reitbetriebes Ruhe erwartet.
2.5 Der Aufenthalt auf dem Königshof geschieht auf eigene Gefahr. Es gibt aus Rücksicht auf unsere Tiere keinen Winterdienst, der rutsch- und eisfreie Flächen gewährleistet. Hunde sind nicht gestattet.
2.6 Das Sattelzeug und Zubehör, welches der Reitschüler für den Reitunterricht benötigt, sind Leihgaben und als solche pfleglich zu behandeln.
3. Vorraussetzungen für die Teilnahme am Unterricht
3.1 Für die Teilnahme am Reitunterricht ist folgende Kleidung zu tragen: - Sicherheitsweste - eine lange Hose ohne Innennaht (ggf. Reithose) - feste Schuhe, die über den Knöchel gehen, eine durchgehende Sohle und einen Absatz haben (ggf. Reitschuhe/Stiefel) - eine passende Reitkappe mit 3 oder 4-Punkt-Befestigung - Reithandschuhe, auch beim Führen von Pferden/Ponys
3.2 Das Tragen dieser Kleidung während der Reitstunde ist Pflicht. Bei Nichteinhaltung der Kleidungsvorgaben kann der Reitschüler vom Unterricht ausgeschlossen werden. Die Kosten für die jeweiligen Reitstunden werden nicht erstattet.
3.3 Die Reitausstattung (Reitkappe, Handschuhe, Gerte, usw.) ist vom Reitschüler mitzubringen.
3.4 Die Schulpferde sind keine Gewichtsträger, deshalb weisen wir darauf hin, dass Reiter von über 75 kg nur mit eigenem Pferd oder Reitbeteiligung am Unterricht teilnehmen können.
3.5 Den Reitschülern wird empfohlen, eine Unfallversicherung abzuschließen, die das Reiten als Risiko ausdrücklich abdeckt.
4. Durchführung des Reitunterrichts
4.1 Der Reitunterricht erfolgt zu den vereinbarten Terminen.
4.2 Die Terminvereinbarungen erfolgen persönlich oder unter Königshof - 0172 3273333
4.3 Der Reitbetrieb Königshof ist berechtigt, bei Verhinderung des Reitlehrers den Unterricht von einem Vertretungsreitlehrers durchführen zu lassen.
4.4 Die Reitschüler haben vor, während und nach dem Reitschulunterricht den Weisungen des Reitlehrers Folge zu leisten. Sollte sich der Reitschüler nicht daran halten, so kann das Reiten untersagt werden. Die Kosten für die jeweilige Reitstunde werden nicht erstattet.
4.5 Die Reitschule behält sich vor aus wichtigen Gründen den Reitunterricht zu verschieben.
4.6 Die Reitschule behält sich vor, Reitstunden aus von ihr nicht zu vertretenden Gründen auch kurzfristig zu verschieben, zu unterbrechen oder ausfallen zu lassen.
4.7 Der Unterricht kann in Ausnahmefällen auch als Theorieunterricht bzw. Praxis am Pferd (auch Bodenarbeit mit dem Pferd erfolgen, insbesondere wenn es die Witterungsverhältnisse voraussetzen) ersetzt werden.
4.8 Die Einteilung der Schulpferde wird vom Reitlehrer vorgenommen. Es besteht kein Anspruch auf ein bestimmtes Pferd.
5. Unterrichtsform und Dauer der Reitstunde
5.1 Der Reitunterricht findet, je nach Einstufung des Reitschülers, an der Longe, in der regulären Gruppe mit bis zu vier Reitschülern oder in der Kleingruppe statt. Für den Anfängerunterricht bieten wir verschiedene Einsteiger nach Altersstufen gegliedert an.
5.2 Die Einstufung des Reitschülers erfolgt aufgrund der reiterlichen Fähigkeiten durch den jeweiligen Reitlehrer.
5.3 Die Vor- und Nachbereitung der Pferde (Putzen, Satteln, Trensen) sowie die Mithilfe bei der Stallarbeit gehören zu jedem Reitunterricht dazu und erfolgen vor bzw. nach der Reitstunde.
6. Bezahlung der Einzelstunden
6.1 Bezahlung der Einzelstunde erfolgt vor Beginn der Reitstunde und ist in Bar oder per Überweisung zu entrichten.
6.2 Der Reitschüler bzw. seine Erziehungsberechtigten können Zehnerkarten erwerben.
7. Bezahlung der Reitkurse
7.1 Bei Buchung eines Reitkurses ist die Kursgebühr im Voraus zu leisten. Die Gebühr ist auf folgendes Konto zu überweisen: Kontoinhaber: Marcel Mainka Kontoverbindung: DKB Deutsche Kreditbank IBAN: DE70 1203 0000 1076 5572 53 BIC: BYLADEM1001 8. Verhinderung des Reitschülers (Abteilungsreiten, Kleingruppe, Longenunterricht)
8.1 Sollte es einem Reitschüler nicht möglich sein, an der vereinbarten Reitstunde teilzunehmen, muss die Reitstunde spätestens 48 stunden vor Beginn der Reitstunde abgesagt werden, ansonsten verfällt sie. Rechtzeitig abgesagte Reitstunden können nur innerhalb eines Monats nachgeholt werden, wenn ein Platz in einer passenden Gruppe frei sein sollte. Eine Absage wird nur in persönlicher Form beim Reitlehrer per Nachricht unter 0172 3273333 akzeptiert.
8.2 Bei kurzfristiger Absage durch den Reitschüler ist ein Anspruch auf einen Ersatztermin oder Rückvergütung der Gebühr ausgeschlossen. Nicht in Anspruch genommene Leistungen werden grundsätzlich nicht erstattet und sind auch nicht übertragbar. Für einen reibungslosen Ablauf bitten wir darum, uns auch kurzfristige Absagen mitzuteilen.
9. Haftung
9.1 Die Reitschule Königshof hat eine Betriebshaftpflichtversicherung zu den üblichen Versicherungsbedingungen abgeschlossen.
9.2 Die Reitschule Königshof haftet nur für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit, die auf einer fahrlässigen Pflichtverletzung der Reitschule oder einer vorsätzlichen oder fahrlässigen Pflichtverletzung eines gesetzlichen Vertreters oder Erfüllungsgehilfen beruhen.
9.3 Die Reitschule Königshof haftet für sonstige Pflichtverletzungen der Reitschule oder auf einer vorsätzlichen oder grobfahrlässigen Pflichtverletzung eines gesetzlichen Vertreters oder Erfüllungsgehilfen beruhen.
9.4 Eine darüber hinausgehende Haftung der Reitschule Königshof ist ausgeschlossen. Insbesondere übernimmt sie keine Haftung für das Eigentum der Reitschüler.
9.5 Die Nutzung der Rasenflächen erfolgt auf eigene Gefahr und unter Ausschluss jeglicher Haftung.
9.6 Die Reitschüler haften für Schäden am Tier oder an der Reitausrüstung, die durch vorsätzliches oder grob fahrlässiges Verhalten entstanden sind.
9.7 Der Reitschüler verpflichtet sich, eine Haftpflichtversicherung abzuschließen.
10. Gerichtsstand
10.1 Gerichtsstand für alle Streitigkeiten zwischen der Reitschule Königshof und ihren Reitschülern ist Königs Wusterhausen OT Deutsch Wusterhausen.
11. Änderung der AGB
11.1 Die Reitschule Königshof behält sich vor diese AGB`s jederzeit ändern zu können, sofern dies durch innerbetrieblicher Gründe nötig ist.